Barrierefrei bauen, aber richtig.
 





Ich unterstütze Sie als Sachverständiger für barrierefreies Bauen.



Wenn Sie auf dieser Seite gelandet sind, werden Sie sich nicht fragen, ob, 

sondern wie Sie eine Bauaufgabe barrierefrei richtig umsetzen können.






Warum es vernünftig ist, barrierefrei zu bauen, habe ich in folgendem Artikel zusammengestellt,

der in der Schriftenreihe "Unfallversicherung aktuell" erschienen ist. 



Zukunftsthema Barrierefreies Bauen - Seite 7ff


Hinweis: Die genannten Normen wurden seit Erscheinen teilweise geändert.




Zu sehen ist das Porträt des Sachverständigen Alexander Gruber


Mehr zu meiner Person



Das Bild zeigt das Logo des Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachplaner e.V.


Meine Leistungen zum barrierefreien Bauen für Sie:

+ unabhängige Beratung 

+ fundierte Bestandsaufnahme 

+ Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen

+ professionelle Planung

+ Erstellung von Barrierefreikonzepten

+ Überprüfung von Bauplänen (auch digital möglich)



Kontaktieren Sie mich













Mein Sachverstand der Barrierefreiheit ist zu Ihrem Vorteil:

+ langjährige Erfahrung im barrierefreien Bauen 

+ Normen- und Rechtskonforme Planung

+ die Sicherheit barrierefreier Nutzbarkeit

+ Stellungnahmen für Zertifizierungen

+ streßfreie Umsetzung 

+ Förderfähigkeit (z.B. Riester)



für private Bauherren
für Planer
für öffentliche Bauherren
für gewerbliche Bauherren

 



Hier bekommen Sie Kontakt zum Sachverständigen


Ich beantworte Ihre Fragen zum barrierefreien Bauen


Stufen- und Schwellenlosigkeit reichen nicht aus, um barrierefrei zu sein. Der Rollstuhlnutzer benötigt bestimmte Verkehrsflächen, um mit seinem Gefährt rangieren zu können. Welche Bereiche kann man vom Sitzen aus erreichen? Was gibt es sonst noch für Schwierigkeiten im Alltag? Das Offensichtliche stößt spätestens an seine Grenzen, wenn es um Beeinträchtigungen geht, wie das Sehen und das Hören.


- Wie muß das Umfeld beschaffen sein, damit der Blinde sich sicher fortbewegen kann?


- Was benötigt der Taube, damit er mit seinem Umfeld kommunizieren kann?


- Was sagen die DIN-Normen dazu? 

- Wie verhält es sich mit dem Baurecht? 

- Was ist beim Arbeitsschutz zu berücksichtigen?


- Und was davon kann und muß bei einem Bestandsumbau umgesetzt werden?


Der oft zitierte gesunde Menschenverstand hilft uns nicht weiter. Hier ist nichts anderes als Sachverstand gefragt.


 


Nicht alles, was barrierefrei aussieht, ist es auch.

Die genaue Kenntnis der Anforderungen verschiedener Nutzergruppen sind wesentlich, um erfolgreich ans Ziel einer barrierefreien Umgebung zu gelangen.











Richtig umgesetzt sorgt Barrierefreiheit für Sicherheit und Mobilität, für Orientierung und Normalität im Alltag.



Referenzen/Beispiele

Korrektur einer Duschanlage


Das Bild zeigt einen gefliesten Duschplatz, der zu steil ausgeführt wurde, vor dem Umbau


Bereits im Neubau wurde diese Dusche ebenerdig zur Rollstuhlnutzung konzipiert. Leider funktionierte das nicht richtig, da das Gefälle an den Rändern viel zu steil ausgeführt wurde. Die Duschfläche soll im Normalfall zusätzlich als Verkehrsfläche neben der Toilette dienen können. Dies war hier schwer möglich, da dabei ein Rad des Rollstuhls in der Luft und damit kein stabiler Stand des Gefährts möglich war. Dies haben wir nun behoben, was eine enorme Entlastung beim Pflegeaufwand bedeutet.


Das Bild zeigt einen ebenerdigen Duschplatz neben einer Toilette, nach dem Umbau



Begutachtung Museumsbau


Das Bild zeigt das Titelblatt eines Gutachtens über die Barrierefreiheit in einem Museum.





Gegenstand des Gutachtens war die Untersuchung des Landesmuseums für Technik und Arbeit in Mannheim -heute Technoseum- im Hinblick auf die Barrierefreiheit mit Schwerpunkt auf den Besucherbereichen. Dabei gingen die Betrachtungen über rechtliche Vorgaben hinaus und sollten Grundlagen für eine verbesserte Nutzungsfähigkeit durch behinderte und ältere Menschen liefern.



Planänderungen

Bei dem Neubau dieser Wohnung in Berlin war bekannt, daß die Nutzerin dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Trotzdem wurden elementare Vorgaben aus der DIN 18040 nicht umgesetzt. Da das Bauvorhaben noch nicht fertiggestellt war, konnte ich noch Änderungen an der fehlerhaften Planung vornehmen, so daß die Wohnung nun mit dem Rollstuhl nutzbar ist.
Dank digitaler Kommunikation war dies auch über die Entfernung möglich.



Das Bild zeigt des Ausschnitt eines Grundrisses mit Schiebetür, Flur und Küchenzugang. Rechts ist ein Teil des Bades mit ebenerdiger Dusche zu sehen.


Das Bild zeigt einen Blick durch eine Schiebetür in den Flurbereich. Man sieht den Küchenzugang, der mit dem Rollstuhl genutzt werden kann.





 
 
 
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