Die unterschiedlichen Anforderungen an ein Bauwerk können zu unterschiedlicher Auslegung von Barrierefreiheit führen. Um die Sachlage richtig zu beurteilen, ist es wichtig, die baurechtlichen, arbeitsrechtlichen und technischen Vorgaben umfassend darzustellen. Zu berücksichtigen sind etwa die jeweilige Landesbauordnung mit ihren Anlagen, evtl. die technischen Regeln für Arbeitsstätten, entsprechnede Normen. Gerade die einschlägige Norm DIN 18040 mit ihrem Performance-Prinzip, also der Zieldarstellung anhand einer Beispiellösung, erfordern eine genaue Kenntnis der Materie.
Fachlich richtige Beurteilungen bilden die Grundlage zur Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Pflichten, etwa beim Erstellen einer Immobilie oder der Kostenberechnung von behindertenbedingtem Mehraufwand
Auch beim Arbeitsschutz spielt die Barrierefreiheit eine immer größere Rolle. Ohne diese verschärft sich auch der Fachkräftemangel. Gerade in unserer alternden Gesellschaft kann es sich kein Unternehmen leisten, auf qualifizierte Mitarbeiter zu verzichten. Egal ob gesund, behindert oder mit altersgemäßen Einschränkungen.
Weitere Gründe für ein Gutachten
+ Machbarkeit: Um herauszufinden, ob sich Barrieren reduzieren lassen.
+ Finanzierbarkeit: Um eine Investition in ein Gebäude sicher zu beurteilen.
+ Um Fördermittel abzurufen oder Zertifikate zu erlangen.
+ Um den Stand der barrierefreien Nutzbarkeit zu dokumentieren.
Das barrierefreie Bauen ist immer wieder Thema vor Gericht, auch wenn die Grundlage gesetzlich geregelt ist, wie dieser Bericht der Tagesschau zeigt.