Barrierefreiheit ist kein nachträgliches Extra. 

Sie ist mit beinahe allen Gewerken vernetzt und muss neben Brandschutz und Denkmalschutz bestehen. Wer sie zu lange ignoriert, baut an der Realität vorbei.

Planungsunterstützung für barrierefreies Bauen

Fachliche Projektbegleitung: fundiert, erfahren und lösungsorientiert.

In der Komplexität der heutigen Bauwelt sind Spezialisten gefragt. Dies ist auch beim barrierefreien Bauen aus technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht geboten. 

Als zertifizierter Sachverständiger helfe ich Ihnen, die teils widersprüchlichen Anforderungen aus Landesbauordnungen, vertraglichen Vereinbarungen und angestrebten Zertifikaten rechtssicher miteinander zu vereinbaren. Hierbei fokussiere ich mich auf die Schutzzielerfüllung der DIN 18040 und liefere Ihnen passende Lösungen für Ihr Bauvorhaben. So haben Sie in jeder Leistungsphase die Gewissheit der Regelkonformität.

Meine Leistungen

Fachliche Absicherung: Der passende Weg für Ihr Projekt

  • Begleitende Projektunterstützung: Ich begleite Sie gewerkeübergreifend durch alle Leistungsphasen, löse normative Zielkonflikte direkt am Plan und sichere Ihre Architektur- und Investorenprojekte vorausschauend ab.
  • Konformitätsnachweis & Barrierefrei-Konzept: Ich erstelle rechtssichere Nachweise für Ihre internen Prozesse oder als offizielles Barrierefrei-Konzept zur Vorlage bei Behörden, Prüfämtern und Zertifizierungsstellen.

Unsicher? Schneller Einstieg gesucht?
Für eine erste Orientierung biete ich Ihnen einen pragmatischen, unverbindlichen und kostenfreien Planungskurzcheck an. 

Projektunterstützung

  • Fachplanung: Baubegleitende Unterstützung direkt im laufenden Planungsprozess.
  • Fehlerminimierung: Frühzeitige Zuarbeit barrierefreier Anforderungen zur Vermeidung von Umplanungen.
  • Entlastung & Rechtssicherung: Gewährleistung der Konformität zu Gesetzen, Fachnormen und weiteren Kriterien.

Konformitätsnachweis

  • Planungsprüfung: Fundierte Überprüfung zur Aufdeckung von Risiken und Gewährleistung verlässlicher Sicherheit.
  • Konformitätsnachweise: Erstellung prüffähiger Nachweise auf Basis von DIN 18040, LBO und weiterer Anforderungen.
  • Projektsicherung: Rechtssichere Dokumentation zur Vorlage bei Behörden, Investoren sowie Förderstellen.

Planungs-Kurzcheck

  • Schnellcheck: Unkomplizierte Überprüfung der aktuellen Planung in jeder Projektphase.
  • Erstprüfung: Kostenfreie Identifikation von bis zu drei kritischen normativen Abweichungen.
  • Entscheidungshilfe: Fachliche Einschätzung als Basis für den weiteren bautechnischen Unterstützungsbedarf.

Referenzen Planung

In der planungsbegleitenden Praxis sind Diskretion, der Schutz des Urheberrechts und die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit das oberste Gebot – insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Architekturbüros und Investoren in sensiblen Entwurfsphasen. Die folgenden Fallbeispiele sind daher anonymisiert dargestellt, basieren jedoch auf tatsächlich von mir betreuten oder geplanten Praxisprojekten und realen Planungsaufgaben.

Diese Praxisbeispiele zeigen konkret, wie frühzeitige fachplanerische Zuarbeit teure Umplanungen verhindert, Genehmigungsprozesse beschleunigt und rechtssichere, normkonforme Lösungen für alle Beteiligten schafft.

Konformitätsanalyse nach LBO & QNG

  • Wohnensemble aus 2 Baukörper
  • 32 Wohneinheiten 
  • zentraler Erschließungskern
  • gekoppelte Punkt-Bauweise

Begleitung eines Wohnbauprojekts

  • Wohnensemble aus 2 Baukörper
  • 32 Wohneinheiten 
  • zentraler Erschließungskern
  • gekoppelte Punkt-Bauweise

Ambulant betreute Wohngemeinschaft

  • Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses
  • abWG für 11 Bewohner auf 2 Geschossen
  • Sonderbau nach LBO aufgrund der Nutzung
  • LPH 1 bis 4 inklusive Brandschutz

Meine Leistungen im Detail

Unterstützung durch Fachplanung

Die Anforderungen an das barrierefreie Bauen steigen durch die kontinuierliche Entwicklung Landesbauordnungen (LBO) und die strikten Vorgaben der DIN 18040 kontinuierlich. Im professionellen Projektkontext ist Barrierefreiheit kein nachgelagertes Komfortmerkmal, sondern ein elementares Kriterium für die Genehmigungsfähigkeit, Vermarktung und Wirtschaftlichkeit einer Immobilie.

Als zertifizierter Fachplaner für barrierefreies Bauen begleite ich Architekten, Projektentwickler und die Projektsteuerung durch alle Leistungsphasen der HOAI. Eine frühzeitige Integration der Fachplanung stellt sicher, dass barrierefreie Anforderungen von Beginn an wirtschaftlich implementiert werden. Dies minimiert Haftungsrisiken nachhaltig und verhindert kostspielige Umplanungen sowie Bauverzögerungen in späten Projektphasen.

Wirtschaftliche Relevanz: Änderungen in der gebauten Umwelt

Erfahrungen aus der Baupraxis zeigen, dass die Kosten für Anpassungen mit dem Fortschritt eines Projekts exponentiell steigen. Während eine Anpassung des Raumkonzepts in der frühen Planungsphase lediglich einen Mausklick im CAD-System erfordert, führen Fehler bei der Umsetzung in die gebaute Umwelt zu massiven Budgetbelastungen. Mangelhafte Türdurchgänge, falsche Bewegungsflächen oder fehlerhaft ausgeführte Sanitärkerne erfordern im Nachgang aufwendige Rohbaukorrekturen oder technische Sonderkonstruktionen.

Die Integration einer spezialisierten Fachplanung ist daher eine direkte Investition in die Budgetsicherheit Ihres Bauvorhabens.

Strategische Vorteile der frühzeitigen Fachplanung

  • Kostenoptimierung: Rechtzeitige Weichenstellungen in der Vor- und Entwurfsplanung verhindern kostenintensive Umplanungen in späten Leistungsphasen.
  • Risikominimierung: Systematische Kontrollen schließen teure Rückbau- und Nachbesserungsrisiken bei der Umsetzung in die gebaute Umwelt konsequent aus.
  • Prozessbeschleunigung: Prüffähige Planungsunterlagen sichern eine reibungslose Koordination mit Behörden und beschleunigen das Genehmigungserfahren.
  • Rechtssicherheit: Die lückenlose Einhaltung aller gesetzlichen und normativen Vorgaben schützt Bauherren und Planer vor späteren Regressansprüchen.
  • Vermarktungsvorteil: Normkonform realisierte Barrierefreiheit steigert den dauerhaften Marktwert und die Drittverwendungsfähigkeit der Immobilie.

Leistungsspektrum im Rahmen der Projektunterstützung

  • Leistungsphasenübergreifende Begleitung: Kontinuierliche Beratung und Qualitätssicherung von der ersten Konzeption bis zur finalen Objektüberwachung.
  • Integrierte Entwurfsberatung: Gemeinsame Entwicklung von flächeneffizienten Erschließungs-, Sanitär- und Bewegungskonzepten direkt im Planungsprozess.
  • Prüfung von Sonderbedingungen: Abgleich der Planungen mit den technischen Mindestanforderungen von Förderstellen wie der KfW oder spezifischen Zertifizierungsgesellschaften.
  • Schutzzielorientierte Sonderlösungen: Erarbeitung rechtssicherer Kompensationsmaßnahmen und begründeter Abweichungen bei baulichen Zielkonflikten oder im Denkmalbestand.
  • Gewerkeübergreifende Detailplanung: Bautechnische Unterstützung bei hochsensiblen Schnittstellen wie schwellenlosen Übergängen, Rampenanlagen und taktilen Leitsystemen.
  • Interdisziplinäre Koordination: Fachliche Schnittstellenkommunikation zwischen Bauherren, Objektplanern, Fachplanern der TGA und den ausführenden Gewerken.

Der Konformitätsnachweis: Planungssicherheit und Zertifizierungsfähigkeit

Ich biete Ihnen eine fundierte Überprüfung Ihres aktuellen Planungsstands, um bestehende Risiken frühzeitig aufzudecken und Sicherheit für den weiteren Planungsverlauf zu erlangen. Mein Angebot umfasst die Erstellung prüffähiger Konformitätsnachweise auf Basis der DIN 18040 und der Landesbauordnungen zur sicheren Vorlage bei Behörden, Investoren und Förderstellen.

Das Erreichen dieses Ziels erfordert eine tiefe, spezialisierte Fachkenntnis im Zusammenspiel verschiedener regulatorischer Ebenen:

  • Föderale Gesetzgebung: Sichere Navigation durch die länderspezifischen Vorgaben der 16 Landesbauordnungen (LBO) und der zugehörigen Technischen Baubestimmungen (VV TB).
  • Normative Schutzziele: Zielgerichtete Auslegung der DIN 18040, die konsequent auf übergeordneten Schützzielen aufbaut und Raum für gleichwertige, architektonische Lösungen bietet.
  • Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien: Präzise Absicherung der Konformität zu Siegeln wie QNG, DGNB sowie spezifischen KfW-Förderprogrammen.

Durch diese lückenlose Status-Analyse erhalten Sie die Gewissheit, den untersuchten Planungsstand fachlich und rechtlich fehlerfrei zu beurteilen. Auf diesem verlässlichen Fundament kann Ihr Team ohne Haftungsrisiken und mit maximaler Budgetsicherheit zukunftsfähig aufbauen.

Informationen zum Planungs-Kurzcheck

Der kostenlose Planungskurzcheck: Erste Sicherheit für Ihr Projekt

Mit meinem kostenfreien Planungskurzcheck biete ich Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres aktuellen Projektstands, um große Planungsfehler frühzeitig abzuwenden.

Ich werfe einen qualifizierten Blick auf Ihre Pläne, identifiziere potenzielle Konflikte mit der DIN 18040 oder den Landesbauordnungen und zeige Ihnen erste Stellschrauben auf. So gewinnen Sie frühzeitig Klarheit über bestehende Risiken, sparen wertvolle Zeit bei der Recherche und sichern Ihr Projekt absolut risikofrei ab.

So läuft es ab:

  • 1. Anfrage senden: Nutzen Sie einfach das kurze Kontaktformular zum Planungs-Kurzcheck für Ihre Anfrage. 
  • 2. Plan einreichen: Sie erhalten von mir umgehend eine Bestätigungs-E-Mail. Antworten Sie einfach darauf und hängen Sie einen Auszug Ihres aktuellen Planungsstands (Grundriss, Ansicht, Schnitt) unkompliziert als PDF an (limitiert auf eine Anfrage pro Bauvorhaben).
  • 3. Ersteinschätzung erhalten: Ich analysiere Ihren Entwurf kursorisch und sende Ihnen die Benennung von bis zu drei kritischen Abweichungen von den relevanten Anforderungen (z. B. bei Bewegungsflächen, Türbreiten oder Bedienelementen) sowie praxisnahe Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu.
  • 4. Flexible Folgeleistungen: Auf Basis dieser fundierten Ersteinschätzung entscheiden Sie völlig frei, ob Sie für Ihr Projekt eine weiterführende, rechtssichere Fachplanung oder Beratung durch uns wünschen.

Meine Referenzen im Detail

Praxisbeispiel: Projekt-Validierung nach LBO und QNG

Der Prüfauftrag und die strategische Zielsetzung

Im Auftrag des Bauträgers wurde der aktuelle Planungsstand eines aus zwei Baukörpern bestehenden Wohnensembles mit zentralem Erschließungskern einer umfassenden Konformitätsprüfung unterzogen. Die Untersuchung diente als fundamentale Entscheidungsgrundlage dafür, ob die Bundesförderung über das QNG-Plus-Siegel (Klimafreundlicher Neubau) im Rahmen des BiRN-Bewertungssystems ohne wirtschaftlich unrentable Planungsänderungen sicher erreicht werden kann.

Das Spannungsfeld zwischen LBO und Zertifizierung

Die baurechtlichen Vorgaben der Landesbauordnung und die Nachhaltigkeitskriterien des QNG-Siegels stellen unterschiedliche Anforderungen an den Entwurf, die zwar miteinander verzahnt, aber keineswegs identisch sind. Während die LBO über die Technischen Baubestimmungen weite Teile der DIN 18040-2 für einen definierten, kleineren Anteil an Wohnungen zwingend und mit hoher technischer Tiefe vorschreibt, bezieht sich die QNG-Zertifizierung auf einen wesentlich größeren Gebäudebereich von mindestens 80 Prozent der Wohnungen und Gemeinschaftsflächen, setzt dafür jedoch strukturell geringere technische Anforderungen an den Standard „ready-besuchsgeeignet“ voraus.

Befund nach LBO

Im Zuge der Untersuchung wurden Abweichungen bezüglich des erforderlichen lichten Abstands von der Achse des Türdrückers zur angrenzenden Wand auf der Anschlagseite innerhalb der Eingangsbereiche festgestellt. Weitere Abweichungen wurden bei den Klingel- und Postkastenanlagen identifiziert.

QNG-Plus-Validierung über die Zertifizierungsregeln

Die Überprüfung des QNG-Kriterienkatalogs zur Barrierefreiheit erfolgte auf Basis des Standards „ready-besuchsgeeignet“. Da die Abmessungen der Treppensteigung die spezifischen QNG-Maße unterschreiten, gilt dieses Teilkriterium formal als nicht erfüllt. Gemäß den offiziellen Zertifizierungsregeln der Anlage 3 des QNG-Handbuchs führt dies jedoch nicht zum Ausschluss des Projekts. Da das Regelwerk den Nachweis von sieben der acht übergeordneten Leitkriterien für das Erreichen des Siegels ausreichen lässt, ist das Gesamtsoll für das QNG-Plus-Siegel über die verbleibenden Kriterien erfolgreich abgedeckt. Die angestrebte Zertifizierung ist somit aus Sicht der Barrierefreiheit ohne eine kostenintensive Umplanung der Treppenanlage im Hauptkern realisierbar.

Praxisbeispiel: Begleitung eines Wohnbauprojekt

Von der initialen Validierung zur kontinuierlichen Projektunterstützung

Aus dem zuvor dargestellten Auftrag, eine Projektvalidierung für einen Neubau mit 32 Wohneinheiten nach LBO und QNG durchzuführen, entwickelte sich eine begleitende Projektunterstützung über die weiteren Leistungsphasen hinweg. Diese umfasste sowohl die adäquate Lösungsfindung der bei der Validierung festgestellten Abweichungen als auch die weitere fortlaufende Umsetzung der Anforderungen nach DIN 18040-2, soweit diese bauordnungsrechtlich eingeführt sind. Mit jedem neuen Planungsstand und der einhergehenden Planungstiefe müssen fortlaufend weitere Kriterien geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Während Bewegungsflächen, Abstände und Türanschläge bereits in einer frühen Planungsphase verlässlich bewertbar sind, erfordern beispielsweise die Beurteilung der Nachrüstbarkeit der Sanitärwände sowie die präzise Anordnung der Bedienelemente, wie Schalter und Fenstergriffe, einen wesentlich größeren Detaillierungsgrad in der Werkplanung.

Wirtschaftliche Relevanz der baubegleitenden Qualitätssicherung

Der rechtzeitige Einstieg in diese kontinuierliche Prüfung ist für den Bauträger von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Während die Umsetzung einer fehlerhaften Grundrissplanung die Kostengruppe 300 im Falle nachträglicher Korrekturen massiv belastet, führen fehlerhafte Ausstattungsplanungen zu kleinteiligen, aber äußerst personalintensiven und teuren Nacharbeiten in der Bauendphase. Dass sich diese Detailtiefe auszahlt, zeigte sich im konkreten Projekt unter anderem bei der technischen Prüfung der Aufzugsanlage. Die Kontrolle der Angebote der Aufzugshersteller deckte auf, dass das baurechtlich geforderte Zwei-Sinne-Prinzip bei der Ausstattung im Standardangebot ungenügend berücksichtigt war.

Auflösung von Schnittstellenkonflikten in der Ausführungsphase

Zudem offenbarte die Detailprüfung einen klassischen und in der Genehmigungspraxis hochgradig strittigen Schnittstellenkonflikt der Barrierefreiheit: Wird eine Aufzugsanlage herstellerseitig lediglich pauschal nach der Produktnorm DIN EN 81-70 ausgeschrieben, liegen die Bedienhöhen der Ruftaster an den Haltestellen regelmäßig höher, als es die allgemein gültige Planungsnorm DIN 18040-2 für Wohnungen fordert. Da die bloße Berufung auf den formellen Normenverweis der DIN 18040 in der Realität zunehmend rechtlich angreifbar ist und zu Haftungsrisiken führen kann, wurde im Zuge der Vergabebegleitung rechtzeitig interveniert. Durch eine gezielte Anpassung der Herstellervorgaben auf das tiefere Achsmaß von 85 Zentimetern konnte ein baurechtlicher Mangel bei der späteren Abnahme erfolgreich und kostenneutral verhindert werden.

Praxisbeispiel: Planung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft (abWG)

Umnutzungskonzept für ein Bestandsgebäude

Der Planungsauftrag und die städtebauliche Transformation

Im Auftrag des Bauherrn stand die Revitalisierung eines in Massivbauweise errichteten Wohn- und Geschäftshauses aus dem Ende der 1960er-Jahre im Vordergrund. Da es sich um ein kompaktes Projekt handelte, wurden die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI vollumfänglich aus einer Hand erbracht. Während der Entwurfsphase zeigte sich, dass eine maximale Belegung mit elf Individualbereichen realisierbar war. Diese wurden auf zwei Ebenen angeordnet: Im Erdgeschoss befinden sich neben dem Eingangsbereich fünf Bewohnerzimmer, während das Obergeschoss die großzügigen Gemeinschaftsräume sowie sechs weitere Zimmer aufnimmt. Die funktionalen Nebenräume für Hauswirtschaft, Technik und Bevorratung wurden konsequent dem Untergeschoss zugewiesen. Um den wohnlichen Charakter zu unterstreichen und unproduktive Verkehrsflächen auf ein Minimum zu reduzieren, wurden die Grundrisse bewusst offen gestaltet.

Barrierefreiheit und innovative Bad-Konzeption

Sämtliche Gemeinschaftszonen, die Terrasse sowie vier der Individualbereiche wurden für eine uneingeschränkte Rollstuhlnutzung nach DIN 18040-2 (R) konzipiert. Hierbei teilen sich jeweils zwei dieser vier rollstuhlgerechten Zimmer ein großzügiges, direkt von beiden Seiten zugängliches Tandem-Bad. Den übrigen Bewohnerzimmern ist jeweils ein eigenes, kompaktes Badezimmer nach DIN 18040-2 zugeordnet. Das Konzept für die weitere Ausgestaltung sieht neben der Barrierefreiheit eine demenzsensible Gestaltung vor. Zudem erlaubt die flexible Möblierung der Zimmer eine spätere Anpassung an akute Pflegesituationen mit einem dreiseitigen Bettzugang.

Sonderbau-Genehmigung und integrierter Brandschutz

Für das Bauvorhaben wurde die Baugenehmigung als Sonderbau erfolgreich erwirkt. Bei der integrierten Erstellung des Brandschutzkonzepts erwies sich die Hanglage des Gebäudes bezüglich der Rettungswege als großer planerischer Vorteil, da hierdurch von beiden Wohnebenen jeweils zwei barrierefreie Wege direkt ins Freie führen. Eine fundierte Unterstützung beim Förderantrag durch die präzise Formulierung der baulichen Situation sowie die Bereitstellung der notwendigen Kosten- und Flächenberechnungen rundete das Leistungsspektrum ab.

Honorarstruktur und Abrechnung der Fachplanung

Die Vergütung von qualifizierten Planungsleistungen unterliegt im Bauwesen klaren regulatorischen Rahmenbedingungen. Für planerische Kernleistungen geben die Richtlinien der HOAI den Rahmen vor, während für spezifische Barrierefrei-Konzepte das Heft 40 des AHO die entscheidende Orientierung zur Honorarermittlung bietet.

In der Baupraxis zeigt sich jedoch häufig, dass der tatsächliche Aufwand für punktuelle Fachplanungen, begleitende Beratungen oder detaillierte Stellungnahmen durch diese starren Honorarordnungen nur schwer abzubilden ist.

Um Ihnen maximale Kalkulationssicherheit zu bieten, erstelle ich Ihnen auf Basis einer präzisen Aufwandsschätzung gerne ein individuelles Angebot auf Stundensatz- oder Pauschalbasis. So erhalten Sie eine wirtschaftliche und exakt auf Ihren Projektumfang zugeschnittene Vergütungsstruktur.

Potrait des Sachverständigen für barrierefreies Bauen Alexander Gruber

Alexander Gruber - Ihr Spezialist für Barrierefreiheit

Als zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für barrierefreies Bauen unterstütze ich Sie dabei, anspruchsvolle Bauvorhaben von Anfang an rechtssicher zu realisieren. Bei Abweichungen, Bauschäden oder Gewährleistungsfragen liefere ich gerichtsfeste Gutachten, die Ihnen bei Schadensregulierung und Verfahren Klarheit und Verhandlungssicherheit verschaffen.

Detaillierte Informationen zu meinem Leistungsangebot im Bereich Planung und Gutachten finden Sie unter dem entsprechenden Menüpunkt. Mehr zu meiner Person erfahren Sie hier:

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