Fachliche Analyse statt Bauchgefühl
Fundierte Bewertungen unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten und gesetzlichen Vorschriften sind die Basis für Sicherheit und Recht.
Gutachten für barrierefreies Bauen
Zertifizierte Sachverständigenkompetenz an der Schnittstelle von Baurecht, Normung und Praxis.
Die bautechnischen und rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit sind anspruchsvoll und berühren gleichermaßen zivilrechtliche Ansprüche wie öffentlich-rechtliche Vorgaben.
Als zertifizierter Sachverständiger bewerte ich Abweichungen von Baurecht und zivilrechtlichen Ansprüchen nach LBO, DIN 18040 und weiteren für das barrierefreie Bauen einschlägigen Vorgaben. Ich liefere Ihnen belastbare, gerichtsverwertbare Fakten und maßgeschneiderte Lösungen für eine verlässliche Entscheidungsfindung – unabhängig von der Komplexität Ihres Sachverhalts.
Meine Leistungen
Unabhängige Expertise und belastbare Fakten für Ihre Rechtssicherheit.
Mein Leistungsportfolio deckt das gesamte Spektrum der bautechnischen Sachverständigentätigkeit im barrierefreien Bauen ab. Ich unterstütze Sie fachlich fundiert bei der Klärung und Regulierung komplexer bauordnungs- und zivilrechtlicher Fragestellungen:
- Für Betroffene und anwaltliche Vertretungen: Zur präzisen Ermittlung des baulichen Anpassungsbedarfs aufgrund einer Behinderung und zur rechtssicheren Durchsetzung legitimer Ansprüche.
- Für die Immobilienwirtschaft, Bauträger und Planer: Zur gutachterlichen Bewertung von Baumängeln, zur Klärung fehlender Konformität, zur Minimierung von Haftungsrisiken und zur Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Interessen.
Gerichtsverfahren

- Gerichtsgutachten: Unparteiische Gutachten nach Beweisbeschluss.
- Parteigutachten: Technische Gutachten für laufende Verfahren.
- Faktenklärung: Belastbare Fakten für komplexe Gerichtssachverhalte.
Schadensregulierung

- Schadensbewertung: Rechtssichere Klärung von Bauschäden und Haftungsfragen im Bestand.
- Ursachenermittlung: Präzise Untersuchung und Feststellung von Schadensursachen.
- Aufwandsermittlung: Exaktes Beziffern behinderungsbedingter Mehrkosten und Mehrflächen.
Planungskonflikte

- Konfliktlösung: Neutrale Klärung bei Planungsfehlern und Projektrisiken.
- Konformitätsprüfung: Begutachtung von Abweichungen gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben.
- Lösungsunterstützung: Aktive Hilfe bei der zielgerichteten Bewältigung von Problemen.
Individuelle Anfragen und Sonderleistungen
Ihre spezifische Fragestellung oder Ihr Fachbereich ist hier nicht explizit aufgeführt?
Als spezialisierter Sachverständiger decke ich ein breites Feld an Sonderleistungen ab und unterstütze neben gewerblichen Partnern und Justizbehörden selbstverständlich auch private Bauherren bei ihren Projekten.
Referenzen Gutachten
In der Sachverständigenpraxis sind Diskretion und Datenschutz das oberste Gebot – insbesondere bei der Regulierung von Personenschäden und der Aufarbeitung von Haftungsansprüchen. Die folgenden Fallbeispiele sind daher anonymisiert dargestellt, basieren jedoch auf tatsächlich von mir betreuten Praxisfällen und realen Schadensereignissen.
Diese Praxisbeispiele zeigen konkret, wie unabhängige bautechnische Expertise teure Fehleinschätzungen verhindert, Prozesse beschleunigt und rechtssichere Lösungen für alle Beteiligten schafft.

Gutachten für ein Landgericht
- Ausgangslage: Ermittlung eines unfallbedingten Flächen- und Kostenmehrbedarfs nach Beweissbeschluß.
- Flächenprüfung: Bestimmung des unfallbedingten Flächen-Mehrbedarfs .
- Kostenprüfung: Abgrenzung der unfallbedingten schadensbedingten Mehrkosten von den Standardbaukosten nach DIN 276

Gutachten für einen Versicherer
- Ausgangslage: Prüfung der technischen Machbarkeit eines barrierefreien Wohnumbaus nach DIN 18040-2 R.
- Bestandsanalyse: Überprüfung des komplexen Baukörpers bei lückenhafter Datenbasis zur Bewertung der Anforderungen.
- Wirtschaftlichkeitsprüfung: Transparente Kostendarstellung als Entscheidungsgrundlage zur Bewertung Verhältnismäßigkeit.

Gutachten für ein Architekturbüro
- Ausgangslage: Infrastrukturprüfung eines innerstädtischen Wohnensembles nach einer Käuferrüge mangels Barrierefreiheit.
- Konformitätsprüfung: Klärung gebäudebezogener Anforderungen aus LBO und DIN 18040-2 für Bauordnungs- und Privatrecht.
- Abweichungsanalyse: Feststellung normativ zulässiger Abweichungen von DIN 18040-2.
Meine Leistungen im Detail
Gerichtsverwertbare Fachgutachten
Unabhängige, gerichtserfahrene Expertise für eine rechtssichere und zuverlässige Justizabwicklung.
Die rechtssichere Klärung von bautechnischen Fragestellungen im barrierefreien Bauen verlangt absolute Präzision und unparteiische Sachkunde. Als zertifizierter und gerichtserfahrener Sachverständigerliefere ich Richtern, Rechtsanwälten und Juristen belastbare, technisch fundierte Fakten zur Aufklärung komplexer zivil- und öffentlich-rechtlicher Sachverhalte.
Meine Gutachten bieten eine gerichtsfeste Entscheidungsgrundlage, die streng an den gesetzlichen Vorgaben ausgerichtet ist und höchsten Qualitätsansprüchen genügt.
Unparteiische Gerichtsgutachten nach Beweisbeschluss
Bei baurechtlichen Streitigkeiten rund um die Barrierefreiheit unterstütze ich Gerichte und Staatsanwaltschaften als neutraler, fachlicher Berater der Justiz.
- Normenkonforme Überprüfung: Ich untersuche und beurteile die Einhaltung der jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) sowie die baurechtlich eingeführten Kriterien der DIN 18040 im Bestand oder in der Planung.
- JVEG-konform und zuverlässig: Die Dokumentation und Rechnungsstellung erfolgen strikt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG). Termintreue, absolute Diskretion und Zuverlässigkeit sind dabei das Fundament meiner Arbeit.
Technische Parteigutachten für Streitparteien
Zur Vorbereitung von Klageverfahren, zur Klärung von Schadensersatzansprüchen oder zur Absicherung der eigenen Rechtsposition im laufenden Prozess benötigen Rechtsanwälte und deren Mandanten eine unabhängige und neutrale Fachkompetenz.
- Technische Beweisführung: Ich übersetze die baulichen Auswirkungen einer eingetretenen Behinderung in gerichtlich verwertbare Argumente und dokumentiere das Verfehlen gesetzlicher Vorgaben rechtssicher.
- Entscheidungshilfe für Juristen: Mein Parteigutachten liefert Ihrer anwaltlichen Vertretung die notwendigen bautechnischen Fakten, um Ansprüche präzise zu beziffern oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Selbstständige Beweissicherungsverfahren
Wenn ein akuter Baufortschritt, eine drohende Sanierung oder Zeitdruck den Verlust von Beweismitteln androhen, sichere ich den technischen Ist-Zustand rechtzeitig ab.
- Lückenlose Dokumentation: Ich erfasse Baumängel, Abweichungen und Schäden systematisch, bevor Fakten durch Weiterbau unkenntlich werden.
- Gerichtsfeste Faktenbasis: Das erstellte Gutachten dient in einem späteren Hauptsacheverfahren als unstreitige, objektive Grundlage und sichert die wirtschaftlichen sowie rechtlichen Interessen aller Beteiligten.
Barrierefreies Bauen und Schadensregulierung
Unabhängige Gutachten für Versicherungsgesellschaften und Reha-Management
An der Schnittstelle zwischen Bautechnik, Barrierefreiheit und Versicherungsrecht sind Fehleinschätzungen teuer und verzögern oft den gesamten Regulierungsprozess. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Bauen unterstütze ich Versicherungsgesellschaften, Schadensregulierer und Reha-Manager mit rechtssicheren und praxisnahen Gutachten.
Mein Fokus liegt dabei auf zwei zentralen Säulen: der exakten Ermittlung des unfallbedingten Umbaubedarfs sowie der rechtssicheren Bewertung von Baumängeln bei barrierefreien Objekten. Ich sorge für Kostentransparenz, Risikominimierung und durchgehende Normenkonformität an der Schnittstelle zwischen Medizin, Bautechnik und Versicherungsrecht.
Meine Kernkompetenzen für Ihren Erfolg:
Gutachten bei Personenschäden & Reha-Management
- Ermittlung des behinderungsbedingten Mehraufwands: Präzise Ermittlung und Dokumentation aller baulichen Maßnahmen, die durch Erkrankung oder Unfall erforderlich sind.
- Zukunftssichere Bedarfsanalysen: Proaktive Begutachtung, die den langfristigen, sich verändernden Pflege- und Mobilitätsbedarf der Betroffenen berücksichtigt.
- Barrierefreie Wohnumfeldanalysen: Detaillierte Prüfung von Bestandsimmobilien auf Machbarkeit der Barrierefreiheit nach einem Schadensereignis.
- Erstellung modularer Umbaukonzepte: Entwicklung stufenweiser Anpassungspläne, die sich flexibel an den medizinischen Rehabilitationsverlauf anpassen.
Nach einschneidenden Lebensereignissen wie einer schweren Erkrankung oder einem Unfall verlagert sich der Fokus auf die Schaffung eines passgenauen, sicheren Lebensraums. Meine Unterstützung beginnt hier bei der fundierten Ermittlung des behinderungsbedingten Mehraufwands: Ich analysiere und dokumentiere lückenlos alle baulichen Modifikationen, die notwendig sind, um die veränderte Lebenssituation im Wohnraum technologisch und ergonomisch abzubilden. Da sich gesundheitliche Einschränkungen im Laufe der Zeit verändern können, fließen diese Erkenntnisse in zukunftssichere Bedarfsanalysen ein. Diese proaktive Begutachtung blickt über den Moment hinaus und bezieht den langfristigen, sich wandelnden Pflege- und Mobilitätsbedarf der Betroffenen von Anfang an mit ein.
Die Basis für jede bauliche Veränderung bildet eine fundierte barrierefreie Wohnumfeldanalyse. Direkt vor Ort prüfe ich Bestandsimmobilien auf ihre bautechnische Machbarkeit und kläre, inwieweit sich die bestehende Substanz nach dem Schadensereignis nachhaltig und normgerecht anpassen lässt. Um den Betroffenen sowie den Kostenträgern maximale Flexibilität und finanzielle Planbarkeit zu bieten, münden die Ergebnisse in der Erstellung modularer Umbaukonzepte. Diese stufenweisen Anpassungspläne sind so konzipiert, dass sie sich dynamisch und ohne teure Fehlplanung an den tatsächlichen medizinischen Rehabilitationsverlauf und die Fortschritte der Betroffenen angleichen lassen.
Bau- und Mängelgutachten
- Feststellung von Baumängeln: Unabhängige Prüfung und Dokumentation fehlerhaft ausgeführter barrierefreier Bauleistungen im Wohn- und Objektbau.
- Konformitätsprüfungen nach Regelwerken: Detaillierter Abgleich von Bauausführungen mit der DIN 18040 (Teile 1, 2 und 3) sowie der jeweils gültigen Landesbauordnungen (LBO).
- Prüfung vertraglicher Soll-Zustände: Abgleich der erbrachten Bauleistungen mit den individuellen baurechtlichen Verträgen und Leistungsverzeichnissen.
- Validierung von Förder- und Zertifizierungsvorgaben: Prüfung der Einhaltung spezifischer Kriterien von Banken, Förderstellen wie der KfW oder Zertifizierungsgesellschaften.
- Erweiterte Normenprüfung: Berücksichtigung flankierender und fachspezifischer Regelwerke wie der Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) für den barrierefreien Arbeitsplatz.
- Ursachenanalyse bei Ausführungsfehlern: Technische Ursachenforschung bei mangelhaften Schwellen-, Rampen- oder Sanitäreinbauten zur Klärung der Verantwortlichkeit.
- Klärung von Haftungsschnittstellen: Rechtssichere und neutrale Dokumentation von Abweichungen zur Vermeidung von Haftungsrisiken und zur transparenten Aufteilung von Verantwortlichkeiten zwischen den Projektbeteiligten.
Im Bereich der Bauausführung sichere ich Ihre Projekte durch eine lückenlose Qualitätskontrolle und fundierte Analysen ab. Mein Fokus liegt hierbei auf der objektiven Feststellung von Baumängeln, bei der ich fehlerhaft ausgeführte barrierefreie Bauleistungen im Wohn- und Objektbau gerichtsfest dokumentiere. Herzstück dieser Überprüfung sind detaillierte Konformitätsprüfungen nach Regelwerken: Ich gleiche die reale Bauausführung präzise mit den Anforderungen der DIN 18040 (Teile 1, 2 und 3) sowie den jeweils gültigen Landesbauordnungen ab. Dieser Abgleich wird durch eine erweiterte Normenprüfung ergänzt, die auch flankierende Vorschriften wie die Arbeitsstättenrichtlinien für den barrierefreien Arbeitsplatz lückenlos miteinbezieht.
Um sicherzustellen, dass das Gebaute auch dem Geschuldeten entspricht, führe ich eine exakte Prüfung vertraglicher Soll-Zustände durch. Dabei werden die erbrachten Leistungen systematisch mit den individuellen baurechtlichen Verträgen und Leistungsverzeichnissen abgeglichen. Darüber hinaus übernehme ich die Validierung von Förder- und Zertifizierungsvorgaben, um die Einhaltung spezifischer Kriterien von Banken, Zertifizierungsgesellschaften oder Förderstellen wie der KfW zu garantieren und Ihre Finanzierung abzusichern.
Sollten Mängel zutage treten, schließt sich eine tiefgehende Ursachenanalyse bei Ausführungsfehlern an. Insbesondere bei sensiblen Details wie mangelhaften Schwellen-, Rampen- oder Sanitäreinbauten betreibe ich präzise technische Ursachenforschung, um die Fehlerquelle exakt zu lokalisieren. Die Ergebnisse dienen der Klärung von Haftungsschnittstellen: Durch eine vollkommen neutrale Dokumentation der Abweichungen helfe ich Ihnen, Haftungsrisiken zu minimieren und Verantwortlichkeiten zwischen den Projektbeteiligten transparent und rechtssicher aufzuteilen.
Planungskonflikte: Fehler in Planung und Ausführung auflösen
Die moderne Baupraxis fordert von Architektur- und Planungsbüros maximale Effizienz, die strikte Einhaltung komplexer Regulatorien und absolute Rechtssicherheit unter hohem Zeitdruck. Steigende normative Anforderungen, insbesondere bei der Barrierefreiheit, lassen keinen Raum für Planungsfehler, die schnell zu teuren Haftungsrisiken oder Verzögerungen führen können.
Als unabhängiger Sachverständiger und Fachplaner halte ich Ihnen den Rücken frei und unterstütze Ihr Büro gezielt bei der Fehlervermeidung und Konfliktlösung. Mein Leistungsportfolio bietet Ihnen fundierte Expertise, präzise Risikominimierung und verlässliche Entlastung in jeder Projektphase:
- Abweichungsprüfungen & Soll-Ist-Vergleiche: Unabhängiger Abgleich zwischen vertraglich geschuldeter Barrierefreiheit (etwa nach LBO, DIN 18040, Zertifizierungsvorgaben), der tatsächlichen Planung und der Bauausführung.
- Mediation bei Planungskonflikten: Fachlich fundierte Vermittlung zwischen Bauherren, Architekten und ausführenden Gewerken bei Unstimmigkeiten über Normen und Standards.
- Entwicklung von Kompensationsmaßnahmen: Erarbeitung rechtssicherer und bautechnisch machbarer Alternativlösungen gemäß der Schutzzielorientierung, wenn die strikte Normvorgabe vor Ort nicht umsetzbar ist.
- Gefährdungs- und Risikobeurteilungen: Technische Einschätzung der Auswirkungen von Planungs- oder Ausführungsfehlern auf die barrierefreie Nutzung und Haftung.
- Sanierungs- und Rückbaukonzepte: Konkrete bauliche Lösungsansätze zur nachträglichen und wirtschaftlichen Behebung von Planungs- und Baufehlern.
Als unabhängiger Experte begleite ich Sie intensiv bei der Bewältigung und Regulierung von Planungs- und Baufehlern. Meine Unterstützung beginnt mit einer präzisen, objektiven Analyse: Im Rahmen von detaillierten Soll-Ist-Vergleichen decke ich Abweichungen zwischen der vertraglich geschuldeten Barrierefreiheit – beispielsweise nach den Vorgaben der DIN 18040, den Landesbauordnungen oder spezifischen Zertifizierungsstellen – und der realen Planung bzw. Bauausführung auf.
Sollten aus diesen Differenzen oder bei der Auslegung von Normen und Standards Unstimmigkeiten entstehen, trete ich als fachlich fundierter Vermittler auf. Diese technische Mediation führt Bauherren, Architekten und ausführende Gewerke wieder an einen Tisch, um emotionale Fronten zu klären und das Projekt auf der Sachebene voranzubringen.
Zeigt sich dabei, dass eine strikte Einhaltung der Normvorgaben vor Ort bautechnisch unmöglich ist, entwickle ich rechtssichere Kompensationsmaßnahmen. Über eine fundierte Schutzzielorientierung weise ich nach, wie die Barrierefreiheit durch tragfähige Alternativlösungen gleichwertig erfüllt werden kann. Flankiert wird dies durch Gefährdungs- und Risikobeurteilungen, die die konkreten Auswirkungen verbleibender Fehler auf die alltägliche Nutzung sowie die resultierenden Haftungsrisiken für Ihr Büro transparent bewerten.
Erfordert die Situation schließlich eine physische Korrektur, liefere ich Ihnen keine vagen Ratschläge, sondern maßgeschneiderte Sanierungs- und Rückbaukonzepte. Diese zeigen konkrete, baulich machbare Wege auf, um Fehler nachträglich so minimalinvasiv und wirtschaftlich wie möglich zu beheben.
Meine Referenzen im Detail
Gutachten für ein Landgericht: Mehrbedarf als Unfallfolge
Sachverhalt und Aufgabenstellung
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist der Kläger auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen. Im Rahmen des Schadensersatzverfahrens war gutachterlich zu klären, welche Kosten für den flächen- und ausstattungsbedingten Mehrbedarf bei der Planung des neuen Wohnhauses direkt auf die Unfallfolgen zurückzuführen sind. Ziel war die qualitative und quantitative Abgrenzung der schadensbedingten Kosten von den ohnehin anfallenden Standardbaukosten.
Methodik und Verfahrensweise
- Ermittlung des Flächenmehrbedarfs
Die Herleitung des unfallbedingten Flächenmehrbedarfs erfolgte in Anlehnung an das methodische Ableitungsmodell nach Metlitzky/Engelhardt. Hierbei wurden die hypothetischen Bewegungsprofile einer unversehrten Person mit den realen Anforderungen des Rollstuhlnutzers abgeglichen, um die geometrische Differenz präzise zu isolieren, die den tatsächlichen Flächenmehrbedarf darstellt. Hinweis zur Normgrenze: Aufgrund der individuellen Neuplanung des Gebäudes, dem die technischen Parameter der DIN 18040-2 R (Barrierefreies Bauen – Wohnungen – Anforderungen für Rollstuhlnutzung) zugrunde lagen, konnte diese als sachgerechter Beurteilungsmaßstab herangezogen. Ein darüber hinausgehender Flächenbedarf, der bei speziellem Pflegeaufwand notwendig sein kann, konnte hier ausgeschlossen werden.
- Qualitative Bewertung der Angemessenheit
Die Beurteilung der schadensrechtlichen „Angemessenheit“ einer Immobilie im Sinne des § 249 BGB ist eine reine Rechtsfrage und verbleibt in der Entscheidungskompetenz des Gerichts. Die gutachterliche Aufgabe beschränkte sich daher auf die qualitative Prüfung, ob die baulichen Maßnahmen kausal und geeignet sind, um die verbliebenen physischen Fähigkeiten des Geschädigten auszugleichen.
Kostenprüfung nach DIN 276
Zur Verifizierung der Wirtschaftlichkeit wurden die kalkulierten Baukosten mit den Kostenkennwerten vergleichbarer Gebäude korreliert:
- Die Kosten pro Quadratmeter Brutto-Grundfläche (BGF) bewegten sich innerhalb der marktüblichen und wirtschaftlichen Rahmenwerte.
- Die Kosten der Kostengruppe 400 (Baukonstruktive Einbauten / Technische Anlagen) wiesen eine prozentuale Überschreitung gegenüber den Vergleichsobjekten auf.
Diese Diskrepanz ist kausal begründet und bildet den technisch notwendigen Mehrbedarf (z. B. automatisierte Tür- und Fensterbaugruppen, spezifische Elektroinstallationen und Smarthome-Schnittstellen) ab, welcher zur Kompensation der Funktionseinschränkungen erforderlich ist.
Ergebnis
Das Gutachten liefert dem Landgericht eine methodisch hergeleitete, normenbasierte und kostentechnisch transparente Grundlage, auf deren Basis die unfallbedingten Schadensersatzansprüche bezüglich des Wohnraums rechtssicher reguliert werden können.
Gutachten für einen Versicherer: Umbaumöglichkeit und deren Kosten
Projektbeschreibung & Aufgabenstellung
Für einen Versicherungsträger war zu prüfen, ob das Bestandsgebäude eines Unfallopfers nach einer Beinamputation unter Einhaltung der DIN-Norm 18040-2 R barrierefrei hätte umgebaut werden können. Neben der technischen Machbarkeit stand die Ermittlung des wirtschaftlichen Aufwands im Vordergrund. Die besondere Herausforderung bestand darin, dass durch einen zwischenzeitlichen Besitzerwechsel nur minimale Bestandspläne zur Verfügung standen.
Technische Analyse des Baukörpers
- Horizontale Erschließung: Die erforderlichen Türdurchgangsbreiten waren im Allgemeinen vorhanden; die Innentüren wiesen erfreulicherweise keine Schwellen auf.
- Grundriss & Raumprogramm: Die Geometrie des Baukörpers erwies sich als hochkomplex: teilweise im 45°-Winkel anschließende Wände, einschränkende Dachschrägen. Unter Beibehaltung des bisherigen Raumprogramms fehlten teils die nach DIN geforderten Bewegungsflächen.
- Haustechnik: Die bestehende sanitäre Ver- und Entsorgungsinfrastruktur stellte eine erhebliche Hürde für einen wirtschaftlichen Umbau dar.
Vertikale Erschließung & Außenbereich
- Zugang: Die Überwindung der vorgelagerten dreistufige Podestanlage war technisch unkompliziert über eine Rampe oder einen Hublift lösbar.
- Etagenwechsel: Aufgrund der medizinischen Prognose (Langzeitfolge nach Amputation) schied ein klassischer Treppenlift aus. Ein außenliegender Aufzug war weder an den Giebel- noch an den Traufseiten realisierbar.
- Innenaufzug: Ein innenliegender Personenaufzug war geometrisch planbar, erzang jedoch eine tiefgreifende Anpassung des gesamten Raumprogramms.
Ergebnis & Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Das Gutachten stellte fest, dass ein barrierefreier Umbau des Gebäudes technisch machbar war. Aufgrund der lückenhaften Datenbasis zur Gebäudekonstruktion wurde auf spekulative Gesamtkostenschätzungen verzichtet. Stattdessen erfolgte eine seriöse, transparente Konkretisierung der tatsächlich kalkulierbaren Kernelemente wie dem Hublift außen, dem Sanitärumbau und der Aufzugsanlage. Auf die zahlreichen weiteren unkalkulierbaren Maßnahmen wurde hingewiesen. Das Gutachten lieferte dem Versicherer eine belastbare Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der strukturellen Umbaumaßnahmen im Vergleich zu potenziellen Alternativlösungen.
Gutachten für ein Architekturbüro: Fallstricke im Wohnungsbau
Sachverhalt und Aufgabenstellung
Für eine innerstädtische Baulücke entwickelte ein Projektentwickler ein Gebäudeensemble aus sechs unterschiedlich dimensionierten Wohnhäusern über einer gemeinsamen Tiefgarage. Kurz vor der Bauabnahme rügte der Käufer einer Einheit einen mangelhaften barrierefreien Zugang. Um rechtliche Risiken aus einer potenziell fehlenden Konformität für das Gesamtprojekt auszuschließen, wurde eine gutachterliche Überprüfung der gesamten Infrastruktur beauftragt. Ziel war es, die tatsächliche Soll-Quote barrierefreier Wohnungen zu validieren, Mängel im Bestand zu dokumentieren und bauordnungsrechtliche sowie normative Lösungswege aufzuzeigen.
Methodik und Verfahrensweise
Bauordnungsrechtliche Prüfung der Soll-Quote
Zunächst wurde die baurechtlich geforderte Anzahl barrierefreier Wohnungen überprüft. Hierbei zeigte sich eine Erleichterung für das Vorhaben, da die Gesamtzahl der zu realisierenden Einheiten im Vorfeld zu hoch angesetzt worden war. Ein vom Auftraggeber angedachter Tausch der betroffenen Wohnung in ein anderes Gebäude des Ensembles musste jedoch verworfen werden: Da der Barrierefreiheits-Paragraf der Landesbauordnung (LBO) objektbezogen formuliert ist, bemisst sich die Pflicht an jedem einzelnen Gebäude. Als rechtliche Ultima Ratio wurde daher die Vorbereitung eines bauordnungsrechtlichen Abweichungsantrags geprüft.
Konformitätsprüfung im Bestand
Die messtechnische Untersuchung vor Ort fokussierte sich auf die baulichen Engpässe und die mechanischen Infrastrukturen. Im Zentrum standen dabei die Überprüfung der horizontalen Erschließung im Bereich von übertiefen Türlaibungen (> 26 cm) und den daraus resultierenden Einschränkungen bei der barrierefreien Nutzung. Zudem erfolgte die geometrische Bewertung der Anfahrflächen für Rollstuhlnutzer im unmittelbaren Drückerbereich von Türen zur nächstgelegenen Wand, die Validierung der allgemeinen Bewegungsflächen sowie die messtechnische Überprüfung der Bedienkräfte an den Automatiktüren der gemeinsamen Tiefgarage.
Normative Bewertung von Abweichungen
Im Rahmen einer detaillierten Einzelfallprüfung auf Basis der DIN 18040-2 wurde untersucht, inwieweit bestehende geometrische Abweichungen durch die Schutzzielorientierung der Norm geheilt werden können. Für die betroffene Wohnung des Käufers sowie für eine weitere Einheit konnte so der Nachweis erbracht werden, dass eine normativ zulässige Abweichung vorliegt, ohne dass die barrierefreie Nutzung funktional eingeschränkt wird.
Ergebnis
Das Gutachten lieferte dem Projektentwickler eine fundierte bauordnungsrechtliche und technische Entscheidungsgrundlage. Durch die Korrektur der Soll-Quote und den gutachterlichen Nachweis normkonformer Abweichungen nach DIN 18040-2 für zwei Einheiten konnten die wirtschaftlichen Risiken erheblich minimiert und das Abnahmeverfahren rechtssicher flankiert werden.
Vergütung und Honorare für Gutachten
Die Honorierung meiner Sachverständigenleistung richtet sich nach der Art des Auftrags: Während die Vergütung für Gerichtsgutachten gesetzlich auf Basis der JVEG erfolgt, erstelle ich Versicherungen, Planern und Unternehmen maßgeschneiderte Angebote auf Stundensatz- oder Pauschalbasis.
Justiz und Gerichte
Die Abrechnung von Leistungen für Gerichte und Staatsanwaltschaften erfolgt strikt nach den gesetzlichen Bestimmungen des JVEG. Die Einstufung in die jeweilige Honorargruppe richtet sich nach dem spezifischen Fachgebiet des Beweisbeschlusses.
Die Geltendmachung von Fahrtkosten, Aufwendungen und Auslagen wird dabei lückenlos aufgeschlüsselt. Die Dokumentation und Abrechnung erfolgen transparent, fristgerecht und JVEG-konform, um eine reibungslose Justizabwicklung zu gewährleisten.
Versicherungen, Wirtschaft und Planer
Für Gutachten außerhalb von Gerichtsverfahren vereinbare ich mit Ihnen vorab transparente Konditionen. Die Abrechnung erfolgt je nach Aufwand auf Basis eines nachvollziehbaren Stundensatzes oder als fest kalkulierbares Pauschalhonorar.
Dieses Angebot richtet sich an Versicherer zur Schadenregulierung, die Immobilienwirtschaft und Bauherren zur fundierten Entscheidungsfindung sowie an Planer zur fachlichen Klärung von Haftungsfragen. Die Dokumentation und Abwicklung erfolgen wirtschaftlich, flexibel und bedarfsgerecht, um eine reibungslose Projektabwicklung zu gewährleisten.

Alexander Gruber - Ihr Spezialist für Barrierefreiheit
Als zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für barrierefreies Bauen unterstütze ich Sie dabei, anspruchsvolle Bauvorhaben von Anfang an rechtssicher zu realisieren. Bei Abweichungen, Bauschäden oder Gewährleistungsfragen liefere ich gerichtsfeste Gutachten, die Ihnen bei Schadensregulierung und Verfahren Klarheit und Verhandlungssicherheit verschaffen.
Detaillierte Informationen zu meinem Leistungsangebot im Bereich Planung und Gutachten finden Sie unter dem entsprechenden Menüpunkt. Mehr zu meiner Person erfahren Sie hier: