Kostenloser Planungs-Kurzcheck

Lohnt es sich, in eine Fachplanung zu investieren? Ist sie notwendig oder verursacht sie nur zusätzliche Kosten? Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, bieten wir unseren kostenlosen Kurzcheck an. Sie erhalten eine risikofreie Ersteinschätzung und sehen sofort, ob bei Ihrem Projekt akuter Handlungsbedarf besteht - ganz ohne finanzielles Risiko.


In 3 Schritten zur Ersteinschätzung:

1. Anfrage senden: 

Nutzen Sie einfach das kurze Kontaktformular am Ende dieser Seite für Ihre Anfrage.


2. Plan einreichen: 

Sie erhalten von uns umgehend eine Bestätigungs-E-Mail. Antworten Sie einfach darauf und hängen Sie Ihren Planauszug (Grundriss, Ansicht, Schnitt) direkt als PDF an (limitiert auf eine Anfrage pro Bauvorhaben).


3. Ergebnis erhalten: 

Wir analysieren Ihren Entwurf kursorisch und senden Ihnen die Benennung von bis zu drei kritischen Abweichungen von den relevanten Anforderungen (z. B. bei Bewegungsflächen, Türbreiten oder Bedienelementen) sowie praxisnahe Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu.


Auf Basis dieser fundierten Ersteinschätzung entscheiden Sie völlig frei, ob Sie für Ihr Projekt eine weiterführende, rechtssichere Fachplanung oder Beratung durch uns wünschen.


Nutzungsbedingungen und Haftungsausschluss für den kostenlosen Planungs-Kurzcheck

1. Gegenstand des Angebots 

Das Büro für barrierefreies Bauen bietet Architekten, Ingenieuren und Planern (nachfolgend „Nutzer“ genannt) die Möglichkeit einer kostenlosen, kursorischen Ersteinschätzung von bereitgestellten Planungsunterlagen im Hinblick auf die Barrierefreiheit (nachfolgend „Kurzcheck“ genannt). Das Angebot richtet sich ausschließlich auf die Identifikation von bis zu drei kritischen Abweichungen von den relevanten Anforderungen anhand der übermittelten Planauszüge. Das kostenlose Angebot ist streng auf eine einzige Einreichung pro Bauvorhaben beschränkt. Die Begrenzung auf maximal drei festgestellte Abweichungen gilt für die Gesamtheit aller eingereichten Pläne dieses Projekts. Ein Anspruch auf wiederholte kostenfreie Prüfungen desselben Projekts oder verschiedener Planungsstände desselben Objekts besteht nicht.

2. Kein Vertragsverhältnis und keine Fachplanung

Durch die Bereitstellung des Kurzchecks und die Übersendung der Ergebnisse kommt kein Beratungs-, Werk-, Dienst- oder sonstiger Mandatsvertrag zustand. Die Leistung des Anbieters ist rein informatorischer Natur, erfolgt unentgeltlich und stellt keine fachbezogene Detail-, Ausführungs- oder Genehmigungsplanung dar. Sie ersetzt insbesondere keine vollumfängliche, projekt- und standortbezogene Prüfung nach den jeweils geltenden Landesbauordnungen (LBO) und DIN-Normen (z. B. DIN 18040).

3. Haftungsausschluss (Ausschluss der vertraglichen und gesetzlichen Haftung)

(1) Da die Leistung unentgeltlich erbracht wird, ist die Haftung des Anbieters für Sach- und Rechtsmängel der bereitgestellten Ersteinschätzung – insbesondere für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Fehlerfreiheit, Aktualität und Verwertbarkeit – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (§ 521 BGB analog). Eine Haftung für einfache oder leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Nutzer auf die festgestellten Abweichungen des Kurzchecks vertraut, diese ungeprüft in seine eigene Planung übernimmt oder aufgrund der Ergebnisse Planungsänderungen vornimmt.

(3) Die finale Prüfpflicht, Koordinierungspflicht sowie die unbeschränkte Planungs- und Haftungsverantwortung für das Gesamtprojekt verbleiben zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich beim Nutzer.

4. Urheberrecht und Datenschutz

Der Nutzer versichert, dass er zur Übermittlung der Planungsunterlagen berechtigt ist und keine Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte des Bauherrn oder anderer Planungsbeteiligter) verletzt werden. Der Anbieter verwendet die Daten ausschließlich zur Durchführung des Kurzchecks gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

5. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Anbieters.


 
 
 
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